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Gartenwelt

Kleine Piepmätze wollen beschützt werden

Wollen Sie Ihre Hecke oder ihre Büsche verjüngen? Dann sollten Sie dabei die Rechtslage beachten. In der Zeit vom 1. März  bis zum 30. September ist es nicht erlaubt, Hecken, Büsche und Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Form- und Pflegeschnitte sind natürlich trotz allem erlaubt, solange keine besonders geschützten Arten dort leben und Brüten. Aber auch wenn andere Vögel in Ihrer Hecke brüten, sollten Sie warten und Ihre Hecke erst später schneiden!

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